Weigel hilft Ihnen unkompliziert, die gesetzlichen Auflagen für die Sicherheit Ihrer Leitern und anderer Steiggeräte einzuhalten.
Als Unternehmer verpflichtet Sie das Gesetz (ProdSG, BetrSichV): Ihre Steiggeräte müssen regelmäßig durch eine sach- und fachkundige Person auf ihren korrekten Zustand geprüft werden. Können Sie bei einem Unfall eine solche Prüfung nicht nachweisen, bringt Sie das in erhebliche Schwierigkeiten.
Als Handwerks-Profi können Sie sich und Ihre Mitarbeiter unkompliziert schützen: Unsere ausgebildeten Fachleute (Sachverst. DGUV) prüfen Ihre Leitern und andere Steiggeräte nach EN 131.
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